BGH zur Ordnung des Fragerechts in der HV

8. Februar 2010 von Ulrich Noack

§ 131 Abs. 2 S. 2 AktG lautet: “Die Satzung … kann den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.” Der BGH hat heute dazu entschieden: Zulässig ist die Bestimmung von angemessenen konkreten Zeitrahmen für die Gesamtdauer der Hauptversammlung und die auf den einzelnen Aktionär entfallenden Frage- und Redezeiten, welche dann im Einzelfall vom Versammlungsleiter nach pflichtgemäßem Ermessen zu konkretisieren sind. Ebenfalls zulässig ist die Einräumung der Möglichkeit, den Debattenschluss um 22.30 Uhr anzuordnen, um eine Beendigung der Hauptversammlung noch am selben Tag sicherzustellen. Der Versammlungsleiter hat bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens die konkreten Umständen der Hauptversammlung zu beachten. - Damit wendet sich der II.Zivilsenat des BGH gegen die Berufungsentscheidung des OLG Frankfurt v. 12.2.2008, das eine Regelung des Zeitrahmens unter Hinweis auf Art. 14 GG (!) nicht erlauben wollte. - S. auch Kersting im Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl. § 131 Rn. 280-282 (im Erscheinen):

Rechtsvergleichende Studie über missbräuchliche Aktionärsklagen entwickelt Typologie

4. Februar 2010 von Ulrich Noack

In der Reihe der SSRN-Arbeitspapiere des Instituts für Unternehmensrecht ist jüngst ein neues Arbeitspapier zum Thema Missbrauch von Aktionärsklagen aufgenommen worden. Die Studie Use and Abuse of Investor Suits von Professor Erik Vermeulen (Universität Tilburg) und dem Geschäftsführer des Instituts, Dr. Dirk Zetzsche, untersucht, wie Gerichte, Unternehmen und Mitaktionäre erkennen können, ob eine Aktionärsklage missbräuchlich ist. Zu diesem Zweck wird eine sechs Merkmale umfassende Typologie vorgestellt. Die Arbeit beruht auf einer am hiesigen Institut für Unternehmensrecht erstellten Datenbank, in der die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Aktionärsklagen und Vergleiche registriert und ausgewertet werden. Sie präsentiert Ausschnitte aus den in dem Zeitraum Herbst 2005 bis Januar 2009 veröffentlichten Mitteilungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Die Daten zur deutschen Anfechtungsklage werden verglichen mit einer von Vermeulen erstellten Datensammlung zum niederländischen Enqueterecht, das ebenfalls im Kontext des Missbrauchs diskutiert wird.

Entflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf

2. Februar 2010 von Ulrich Noack

§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: “Sind auf einem Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung Unternehmen marktbeherrschend und ist auf absehbare Zeit das Fortbestehen dieser Marktbeherrschung zu erwarten, obwohl Wettbewerb technisch und wirtschaftlich möglich ist, kann das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung des betroffenen Wirtschaftszweigs anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern … muss, wenn dies eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erwarten lässt und verhältnismäßig ist.” - Über dieses Vorhaben einer “Entflechtung von Großkonzernen” findet am 8.2.2010 in Düsseldorf das nächste Forum Unternehmensrecht statt. Es referieren Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs-, Regulierungs- und Privatisierungspolitik und Christian Ewald, Bundeskartellamt, Leiter des Referats für Ökonomische Grundsatzfragen. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Justus Haucap (DICE) sowie Prof. Dr. Christian Kersting (IUR).

ZGR-Symposion 2010

24. Januar 2010 von Ulrich Noack

Das ZGR-Symposion 2010 mit ca. 90 Teilnehmern aus Wissenschaft, BGH, Anwaltschaft und Unternehmen befasste sich mit den Themen “Aufsichtsrechtliche Einflüsse auf das Gesellschaftsrecht” sowie “Reform der Unternehmensrestrukturierung”. Das Verhältnis Gesellschaftsrecht-Insolvenzrecht stand im Mittelpunkt des ersten (langen!) Tages. Dabei ging es insbesondere um die Rechtsstellung der Anteilsinhaber in der Insolvenz. Prof. Dr. Verse (Osnabrück) plädierte de lege ferenda für deren Einbeziehung in das Insolvenzplanverfahren (dazu schon Noack, FS Zöllner, 1999, S. 411), Dr. Schuster (Freshfields) entwickelte Vorstellungen für ein sanierungsfreundliches Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Bitter wollte die Anteile schon nach geltendem Recht zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter freigeben (Aufopferungsgedanke, Sicherungstreuhand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grundlegenden Perspektivenwechsel des regulatorischen Ansatzes ein: In der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft bedürfe es grundsätzlich weder eines gerichtlichen Beschlusses über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch sei die Einsetzung eines Fremdverwalters erforderlich. Ausreichend sei, dass sich mit Eintritt der materiellen Insolvenz die Pflichtenbindung der Gesellschaftsorgane ändere. Sie “dienen” von diesem Zeitpunkt an nicht mehr den Gesellschaftern, sondern den Gläubigern. - Prof. Dr. Jacoby (Bielefeld) und Dr. Westpfahl (Freshfields) stellten Überlegungen für ein “vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren” vor, das eine vom Schuldner angestoßene Sanierung ermöglichen soll (Hauptmerkmale: Moratorium, Zwangsvergleich). Eine derartige Gesetzgebung ist laut Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Konzerninsolvenz behandelten Prof. Dr. Paulus (Berlin) und Prof. Dr. Vallender (AG Köln). Dr. Jaffé (München) und Dr. Undritz (White&Case) steuerten erfahrungsreiche Berichte aus der Praxis der Insolvenzverwaltung bei, wobei u.a. die Zersplitterung der Insolvenzgerichte beklagt wurde. - Der zweite Tag galt den aufsichtsrechtlichen Einflüssen. Insbesondere das Referat von Daniela Weber-Rey (Clifford Chance) machte deutlich, wie sehr die “Infiltration” des klassischen Aktienrechts voranschreitet; methodische Grenzen suchte Prof. Dr. Dreher (Mainz) mit Blick auf die Ausstrahlung des für Banken/Versicherungen geltenden Aufsichtsrechts auf das allgemeine Gesellschaftsrecht zu ziehen. Mit “Risikomanagement nach dem BilMoG” befassten sich Prof. Dr. Kort (Augsburg) und Gottfried Wohlmannstetter (KPMG), insbesondere (ablehnend) mit der angeblichen Pflicht zur Errichtung umfassender Risikomanagementsysteme.

Wer bestimmt den AR-Vorsitzenden?

20. Januar 2010 von Ulrich Noack

“Auf der kommenden Hauptversammlung von Infineon bewerben sich gleich zwei Kandidaten um den Vorsitz des Aufsichtsrates” heißt es bei Welt online. – Indessen: “Der Aufsichtsrat hat … aus seiner Mitte einen Vorsitzenden … zu wählen.” (§ 107 Abs. 1 S. 1 AktG). Diese kleine Schulmeisterei sei gestattet angesichts von Pressemeldungen und Kommentaren, die von einem “Machtkampf um die Aufsichtsratsspitze” bei der bevorstehenden Hauptversammlung der Infineon AG handeln. S. noch etwa SZ, SPON, FTD.

KSzW – was ist denn das?

17. Januar 2010 von Ulrich Noack

Das - nun ja - eingängige Kürzel steht für “Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht“, eine vierteljährlich im Otto Schmidt-Verlag erscheinende neue Fachzeitschrift. Das Besondere daran: Die Publikation wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität zu Köln initiiert, die ein Law Journal nach angelsächsischem Vorbild ins Leben rufen wollen. “Engagierten Studenten (soll es) eine Plattform bieten, über reguläre Studieninhalte hinauszublicken, früh wissenschaftlich zu arbeiten, die Landschaft wissenschaftlicher Publikationen kennenzulernen und juristisches Denken mit kaufmännischem und organisatorischem Handeln zu verbinden.” Die Erstausgabe zum Schwerpunkt ‚Europäisches Gesellschaftsrecht’ ist soeben erschienen.

GmbH-Euro-Rechner angepasst

15. Januar 2010 von Ulrich Noack

Dank einem Hinweis aus der Praxis haben wir den GmbH-Euro-Rechner an die seit dem MoMiG bestehende Rechtslage angepasst (§ 5 II GmbHG), dass der Nennbetrag eines Geschäftsanteils auf volle Euro lauten kann (und nicht mehr in Euro durch fünfzig teilbar sein muss).

Rechtstatsachen zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

13. Januar 2010 von Ulrich Noack

Mit Stand v. 13.1.2010 ergibt sich das folgende Bild: Es sind 25 695 UG im Handelsregister eingetragen. 318 UG wurden gelöscht. 90 UG sind im eröffneten Insolvenzverfahren. In 697 Fällen kam es zu einem Aufwuchs der UG zur GmbH.

S. auch (Stand 26.12.2009) Jenaer Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft.


 

Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl.

7. Januar 2010 von Ulrich Noack

1965 gab es ein neues Aktiengesetz; ab 1970 erschien dazu unter der Herausgeberschaft Wolfgang Zöllners der Kölner Kommentar (KK) im Carl Heymanns Verlag (benannt nach dem Verlagsort und dem seinerzeitigen Universitätsort des Herausgebers). Er hat diesen Kommentar aufgebaut, ein überwiegend junges Autorenteam um sich geschart und sich mit Stil und Anspruch von den damals bestehenden Werken deutlich abgesetzt. Die 1. Auflage war ein großer Erfolg. Jedoch ist die 1987 begonnene zweite Auflage unvollendet geblieben und wird zurzeit durch die 3. Auflage, die Zöllner zusammen mit mir herausgibt, überholt. Das Steckenbleiben der 2. Auflage hat auch mit der “Aktienrechtsreform in Permanenz” (Zöllner AG 1994, 336) zu tun, die mit einem “herzlichen Mitleid” an die Autoren von Großkommentaren verbunden wird (Seibert AG 2002, 417, 420). Auf diese veränderten Bedingungen reagierten andere Werke früher und haben ihren Autorenkreis verbreitert.

Hin und her: Limited / GmbH

5. Januar 2010 von Ulrich Noack

Beck-Verlagswerbung 1: “Nach wie vor im Trend: Die englische Limited. Die Private Company Limited by Shares nach englischem Recht bleibt für deutsche Unternehmer auch nach der Umgestaltung der GmbH eine attraktive Alternative. Dazu trägt insbesondere die Reform der Limited bei.” Das Buch dazu.

Beck-Verlagswerbung 2: “Nach der Reform des deutschen GmbH-Rechts durch das MoMiG und erhöhter Attraktivität deutschen Rechts fallen die zunächst in Kauf genommenen Risiken der Limited (u.U. Durchgriffshaftung der Gesellschafter) stärker ins Gewicht, Vorteile bestehen kaum mehr. Eine Methode, um aus der Rechtsform der Limited den “Rückweg nach Deutschland” anzutreten, ist die Verschmelzung der Limited auf eine deutsche GmbH.” Das Buch dazu.