MoMiG im Rechtsausschuss beschlossen
Heute hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung in Sachen MoMiG für die abschließende Plenarsitzung in der nächsten Woche beraten und verabschiedet.
Neu bzw. anders gegenüber dem Regierungsentwurf:
- Gründung einer Unternehmergesellschaft im vereinfachten Verfahren mit einem notariellen Musterprotokoll
- Beibehaltung des Mindeststammkapitals
- Gesellschafterhaftung für die Schädigung der Gesellschaft durch inhabile Geschäftsführer
- Keine Befreiung von Geldeinlage bei verdeckter Sacheinlage, aber Anrechnung des Vermögenswerts auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht
- Einführung eines genehmigten Kapitals (§ 55a GmbHG)
- Überschuldungsstatus: Nachrangvereinbarung erforderlich, sonst Passivierung von Gesellschafterdarlehen.
- Erstreckung der Subordination auch auf Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechenden Rechtshandlungen
- Nutzungsüberlassung: keine Aussonderung innerhalb eines Jahres, wenn der Gegenstand von erheblicher Bedeutung ist; dafür ist ein Ausgleich an der Gesellschafter zu zahlen