Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird in der heu­ti­gen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bis­her kaum genutzte Mög­lich­keit zur Eigen­ver­wal­tung solle erleich­tert wer­den. Auch eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit den Gläu­bi­gern soll geför­dert wer­den, etwa durch einen Voll­stre­ckungs­schutz. Mehr Ein­fluss dürf­ten die Gläu­bi­ger auf die Aus­wahl des Insol­venz­ver­wal­ters bekom­men, damit sie wis­sen, mit wem sie sich auf die Reise bege­ben”. Verhin­dert wer­den soll, dass meh­rere Insol­venz­ver­wal­ter im sel­ben Kon­zern unko­or­di­niert ans Werk gehen. Das Blo­cka­de­po­ten­tial” ein­zel­ner For­de­rungs­in­ha­ber, etwa bei der Umwand­lung von Fremd- in Eigen­ka­pi­tal soll besei­tigt werden.

Zu wei­te­ren Vor­ha­ben heißt es in der FAZ: Eine schär­fere Mana­ger­haf­tung … soll sich nach dem Wil­len der Minis­te­rin hin­ge­gen auf eine Ver­län­ge­rung der zivil­recht­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten beschrän­ken. Auf EU-Ebene tritt Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger nach ihren Wor­ten dem Wider­stand der spa­ni­schen Rats­prä­si­dent­schaft ent­ge­gen, um kleine Unter­neh­men in der Rechts­form der GmbH und der GmbH & Co. KG von den Anfor­de­run­gen des euro­päi­schen Bilanz­rechts zu befreien. Außer­dem setzt sie sich für die Ein­füh­rung einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft” — eine Alter­na­tive zur deut­schen GmbH — ein. Diese solle ein Min­dest­ka­pi­tal von 8000 Euro auf­wei­sen. Die deut­schen Stan­dards der Mit­be­stim­mung” dürf­ten nicht unter­lau­fen wer­den, ver­si­cherte die Freidemokratin.” 

Hier zu den Vor­ha­ben laut Koali­ti­ons­ver­trag.

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