Gesellschaftsrecht im Koalitionsvertrag 2021

Wir schaf­fen die Vor­aus­set­zun­gen für flä­chen­de­ckende One Stop Shops“, also Anlauf­stel­len für Grün­dungs­be­ra­tung, ‑för­de­rung und ‑anmel­dung. Ziel ist es, Unter­neh­mens­grün­dun­gen inner­halb von 24 Stun­den zu ermög­li­chen. (S. 30)

Für Unter­neh­men mit gebun­de­nem Ver­mö­gen wol­len wir eine neue geeig­nete Rechts­grund­lage schaf­fen, die Steu­er­spar­kon­struk­tio­nen aus­schließt. (S. 30).

Die Bun­des­re­gie­rung wird sich dafür ein­set­zen, dass die Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung wei­ter­ent­wi­ckelt wird, sodass es nicht mehr zur voll­stän­di­gen Mit­be­stim­mungs­ver­mei­dung beim Zuwachs von SE-Gesell­schaf­ten kom­men kann (Ein­frier­ef­fekt). Wir wer­den die Kon­zern­zu­rech­nung aus dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz auf das Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz
über­tra­gen, sofern fak­tisch eine echte Beherr­schung vorliegt.

Wir erleich­tern die Grün­dung von Gesell­schaf­ten, indem wir die Digi­ta­li­sie­rung des Gesell­schafts­rechts vor­an­trei­ben und Beur­kun­dun­gen per Video­kom­mu­ni­ka­tion auch bei Grün­dun­gen mit Sach­ein­lage und wei­te­ren Beschlüs­sen erlau­ben. …

Weiterlesen

Koalitionsvertrag: Aussagen zum Unternehmensrecht i.w.S.

Aus dem
Koali­ti­ons­ver­trag v. 27.11.2013:

Gesell­schafts- und Insolvenzrecht 

Um Trans­pa­renz bei der Fest­stel­lung von Mana­ger­ge­häl­tern her­zu­stel­len, wird über die Vor­stands­ver­gü­tung künf­tig die Haupt­ver­samm­lung auf Vor­schlag des Auf­sichts­rats entscheiden.(S. 17

Wir … wer­den zu Beginn der 18. Wahl­pe­ri­ode des Deut­schen Bun­des­ta­ges Geschlech­ter­quo­ten in Vor­stän­den und Auf­sichts­rä­ten in Unter­neh­men gesetz­lich ein­füh­ren. Auf­sichts­räte von voll mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen und bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt wer­den, sol­len eine Geschlech­ter­quote von min­des­tens 30 Pro­zent auf­wei­sen. Wir wer­den eine Rege­lung erar­bei­ten, dass bei Nicht­er­rei­chen die­ser Quote die für das unter­re­prä­sen­tierte Geschlecht vor­ge­se­he­nen Stühle frei blei­ben. Wir wer­den bör­sen­no­tierte oder mit­be­stim­mungs­pflich­tige Unter­neh­men gesetz­lich ver­pflich­ten, ab 2015 ver­bind­li­che Ziel­grö­ßen für die Erhö­hung des Frau­en­an­teils im Auf­sichts­rat, Vor­stand und in den

Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag

Der Koali­ti­ons­ver­trag, eine inter­es­sante Lek­türe. Hier zunächst ein­mal die Exzerpte aus der Sicht des Unter­neh­mens­rechts (die Rei­hen­folge des Ver­trags ist bei­be­hal­ten; eigene Über­schrif­ten sind eingefügt): 

1. Mit­tel­stand — Finan­zie­rung — Unter­neh­mens­grün­dung

Wir wer­den das Ange­bot an Betei­li­gungs­ka­pi­tal und eigen­ka­pi­tal­na­hem mez­za­ni­nen Kapi­tal für den brei­ten Mit­tel­stand wei­ter aus­bauen.” (Rn. 733f). Die Rah­men­be­din­gun­gen für die pri­vate Betei­li­gungs- und Risi­ko­ka­pi­tal­fi­nan­zie­rung wer­den noch­mals ver­bes­sert.” (Rn. 737 ff). Unter­neh­mens­grün­der wol­len wir ermu­ti­gen, gesetz­li­che Hemm­nisse für Neu­grün­dun­gen sol­len besei­tigt wer­den. Das gilt sowohl für inno­va­tive als auch für kon­ven­tio­nelle Unter­neh­mens­grün­dun­gen.” (Rn. 771 ff). 

2. Euro­päi­sches Gesell­schafts­recht

Wir wer­den uns dafür ein­set­zen, dass das euro­päi­sche Gesell­schafts­recht durch eine zügige Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie über die grenz­über­schrei­ten­den Sitz­ver­le­gun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wei­ter­ent­wi­ckelt wird. Dabei sind die …

Weiterlesen

Virtuelle HV als Satzungsoption — Gesetzentwurf BMJ

Heute ist vom BMJ der Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­füh­rung vir­tu­el­ler Haupt­ver­samm­lun­gen von Akti­en­ge­sell­schaf­ten“ ver­öf­fent­licht wor­den. Er sieht in einem neuen § 118a AktG‑E vor, dass eine vir­tu­elle HV optio­nal zur Saal-Prä­senz-HV durch Sat­zungs­än­de­rung ein­ge­führt wer­den kann. Dafür wer­den detail­lierte Vor­ga­ben gemacht (betr. Audio­vi­deo-Über­tra­gung, Antrags‑, Rede- und Fra­ge­recht der Aktio­näre, hierzu auch § 130a AktG‑E). Über­gangs­weise (bis August 2023) kön­nen Vor­stand und Auf­sichts­rat eine sol­che VHV auch ohne Sat­zungs­er­mäch­ti­gung durch­füh­ren. Damit haben die Gesell­schaf­ten die Mög­lich­keit, in den Haupt­ver­samm­lun­gen 2022/2023 diese Sat­zungs­grund­lage zu schaf­fen. Die vor­ge­se­hene Rege­lung gilt für alle Akti­en­ge­sell­schaf­ten, nicht nur für bör­sen­no­tierte. Und sie gilt für alle Beschlüsse (also auch Umwand­lung, Squeeze-Out, Delisting).

Die Rege­lungs­idee des Refe­ren­ten­ent­wurfs ist grund­sätz­lich …

Weiterlesen

Keine goldene Aktie” in Deutschland

Die FAZ berich­tet, Glo­bal­wa­fers (Tai­wan) habe der Bun­des­re­gie­rung eine die Mög­lich­keit einer gol­de­nen Aktie“ ange­bo­ten, um deren außen­wirt­schafts­recht­li­che Beden­ken bei der geplan­ten Über­nahme der Sil­tro­nic AG aus­zu­räu­men. Mit einer gol­de­nen Aktie erhielte die Bun­des­re­gie­rung beson­dere Stimm­rechte” (so die FAZ). Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium prüfe. 

Die Prü­fung wird rasch erge­ben, dass eine sol­che gol­dene Aktie” hier­zu­lande nicht mög­lich ist. Mehr­stimm­rechte sind unzu­läs­sig”. So dekre­tiert es (seit 1998) kurz und knapp § 12 Abs. 2 AktG. Ein Veto-Stimm­recht”, das der Aktie die Mög­lich­keit ver­schaf­fen soll, Beschlüsse zu blo­ckie­ren, schei­tert an § 23 Abs. 5 AktG. Als ein­zi­ges Pri­vi­leg bliebe das Ent­sen­dungs­recht zum Auf­sichts­rat, das bestimm­ten Aktio­nä­ren (also ggf. der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) …

Weiterlesen

Neues zur Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat

RefE FüPoG II vom BMFSFJ und BMJV ins Gespräch gebracht“. Worum geht‚s? Die Bun­des­mi­nis­te­rin Gif­fey kün­digt in Inter­views an, die Frau­en­quote ver­schär­fen zu wol­len (s. u. zum Ent­wurf). Sie will vor­schrei­ben, dass der Vor­stand eines bör­sen­no­tier­ten und zugleich pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­mens künf­tig mit wenigs­tens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mit­glie­der hat; der Anwen­dungs­be­reich der fixen 30%-Aufsichtsratsquote soll auf alle pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­men (also nicht mehr nur bör­sen­no­tierte) erwei­tert wer­den (und es soll eine reine Frau­en­quote wer­den, nicht wie bis­her eine Geschlech­ter­quote). Eine Begrün­dungs- und Berichts­pflicht für die Fest­le­gung und Ver­öf­fent­li­chung der Ziel­größe Null für den Vor­stand, die bei­den obers­ten Füh­rungs­ebe­nen unter­halb des Vor­stands und den Auf­sichts­rat soll kommen.

Zum Koali­ti­ons­ver­trag (Rn. 943 – …

Weiterlesen

Koalitionsvereinbarung GroKo: Diverses zum Gesellschaftsrecht

Unter der Über­schrift Rechts­fol­gen der Digi­ta­li­sie­rung” wird ange­kün­digt (–> S. 131): Bei Online­re­gis­trie­run­gen von Gesell­schaf­ten set­zen wir uns – auch auf europäischer
Ebene – für effek­tive prä­ven­tive Kon­trol­len und zuver­läs­sige Iden­ti­täts­prü­fun­gen ein, um die Rich­tig­keit der Ein­tra­gun­gen und den Ver­trau­ens­schutz öffent­li­cher Regis­ter zu gewähr­leis­ten; ein­fa­che Online-Anmel­dun­gen leh­nen wir ab.”

Wei­tere Vor­ha­ben pas­sen nicht zur Über­schrift, was soll‚s:

Wir set­zen uns für eine euro­päi­sche Har­mo­ni­sie­rung der Rege­lun­gen über die grenz­über­schrei­tende Sitz­ver­le­gung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (Sitz­ver­le­gungs
Richt­li­nie“) und die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft (SPE) unter Wah­rung der Rechte der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ein­schließ­lich der Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, der Gläu­bi­ger und der Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter ein.”

Wir wer­den das Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht refor­mie­ren und an die Anfor­de­run­gen eines moder­nen, viel­fäl­ti­gen Wirt­schafts­le­bens anpas­sen; wir wer­den eine Experten-
kom­mis­sion ein­set­zen, die …

Weiterlesen