CAT | Limited
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Sportstudio-Gesellschaft in Hessen — Gerichtsstand in England
von Ulrich Noack (Limited)
Da will man besonders schlau sein, “holt” sich eine britische Limited (Stammkapital gespart!) und gleich geht es los mit dem Sportstudio. Leider zankt man sich einige Jahre später. Der mit 45%-Beteiligte wird als “director” abberufen, wogegen er die deutsche Gerichtsbarkeit bemüht. Wir sind nicht zuständig, hat diese beschieden, am Ende der BGH (Urt. v. 12.7. – II ZR 28⁄10) mit Hinweis auf Art. 22 Nr. 2 EuGVVO. Geklagt werden mag gerne in England, dem Land des Satzungssitzes. Der Verwaltungssitz (das Sportstudio im Kreis Hanau) spielt keine Rolle. Der Senat bekräftigt, dass er “im Grundsatz weiterhin der Sitztheorie” folge. Dies gelte aber nicht für diejenigen Auslandsgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet worden sind; insoweit habe sich der Senat der Gründungstheorie angeschlossen. Es hilft auch nicht, dass der Gesellschaftsvertrag der Limited eine Gerichtsstandsvereinbarung enthielt, da die Zuständigkeit eine ausschließliche ist (Art. 23 Abs. 5 EuGVVO). — Die Limited als Rechtsform für kleine Unternehmen dürfte damit noch weiter an Attraktivität verloren haben. Doch es gibt ja seit fast 3 Jahren die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die sich einiger Beliebtheit erfreut .. .
Keine Kommentare ·Einen Rückgang der hier tätigen Limited und “derzeit beachtliche Gründungserfolge der UG mit fast 10 000 Gründungen in den letzten 6 Monaten konstatiert Niemeier in der neuen (Online-)Ausgabe von Status:Recht (S. 165). Sehr skeptisch und auch pauschal spricht er von “ökonomisch unfundierten und von Frühsterblichkeit bedrohten Gründungen”.

So lautet ein instruktiver Beitrag von RA Dr. Niemeier in der ZIP 2006, 2237 . Der Verfasser, der bis 2005 im Bundesjustizministerium tätig war, wertet alle vorhandenen Statistiken über die Verbreitung von GmbH und Limited aus. Denn an gesicherten rechtstatsächlichen Befunden fehle es; auch das BMJ habe für die GmbHG-Reform keine aktuellen Daten zur Verfügung. Es ist nicht einmal klar, wie viele GmbH es in Deutschland gibt (hier dürfte ab 2007 mit den elektronischen Handelsregistern eine exakte Erhebung möglich sein). Die Limited wird in Großbritannien registriert, weshalb ihre Verbreitung in Deutschland nur geschätzt werden kann. Der Autor bezieht sich insbesondere auf die sehr informative Studie von Becht/Mayer/Wagner (2006).
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EuGH: Kostenvorschuss bei Limited-Zweigniederlassung in Ordnung
von Ulrich Noack (Europäisches Gesellschaftsrecht, Limited)
Die innoventif Limited (Sitz in Birmingham) wollte im April 2004 ihre Zweigniederlassung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eintragen lassen (§ 13g HGB). Die Eintragung beinhaltet u.a. den “Gegenstand des Unternehmens” (§ 13g Abs. 3 iVm § 10 Abs. 1 GmbHG). Die Eintragung ist im Bundesanzeiger und in einem anderen Blatt bekanntzumachen (§ 10 Abs. 1 HGB).
Wo liegt das Problem? Nun, der Geschäftszweck der Limited ist in Nummer 3 des Errichtungsakts (Memorandum of Association) unter der Überschrift „The objects of which the Company is established are“ beschrieben. Diese Nummer 3 enthält 23 Punkte von A bis W und füllt mehrere Seiten. Und die Veröffentlichung eines so umfangreichen Textes kostet richtig Geld. Das AG Berlin-Charlottenburg setzte einen Kostenvorschuss von 3 000 € fest (§ 8 KostO).
Keine Kommentare ·Dr. Westhoff hat Zahlen zur Verbreitung der Private Limited Company in Deutschland publiziert (GmbHR 2006, 525). Der Autor hat eine Stichprobe (500 Gesellschaften) des zentralen englischen Gesellschaftsregisters genommen, und zwar wurden Gesellschaften mit deutschsprachigen Firmenbestandteilen erfasst. “Mit Hilfe der Angaben zu den registered offices der Gesellschaften in England sowie Kundenzahlen von Anbietern für registered offices wurde der Gesamtbestand der Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland hochgerechnet (induktive Statistik)”. Das Ergebnis sei mit Hilfe der Anzahl von neu eröffneten Bankverbindungen von limiteds in Deutschland plausibilisiert worden.
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Insolvenzverschleppungshaftung des Direktors einer “deutschen” Limited
von Ulrich Noack (GmbH, Insolvenzrecht, Limited)
Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 44⁄05) vorgestellt (S. 14 — dort irrtümlich dem LG Köln zugeschrieben) und von Joachim Jahn kommentiert (S. 24). “Das Landgericht … hat den Geschäftsführer (Director) einer Schönheitsfarm an der Ostsee persönlich zur Haftung gegenüber einem Geschäftspartner verurteilt. Für eine Ltd., deren einzige Betriebsstätte in Deutschland liege, gälten die Insolvenzregelungen des GmbH-Gesetzes.”
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Air Berlin: Börsengang als PLC.
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Ausländisches Gesellschaftsrecht, Limited)
Die im Dezember 2005 errichtete Air Berlin p.l.c. ist die zweitgrößte Fluggesellschaft in Deutschland; das Vorgängerunternehmen wurde 1978 gegründet. Air Berlin beschäftigt mehr als 2.650 Mitarbeiter. Der Börsengang könnte bis zu 800 Mio. Euro einbringen (FAZ v. 21.4.2006). Wenn am 5. Mai 2006 der Handel im amtlichen Markt der Franfurter Wertpapierbörse beginnt, so gehen dort nicht Aktien (§ 1 Abs. 2 AktG) der Air Berlin um, sondern “shares” werden gehandelt — kein Fall von Börsianerdenglisch, der die Gesellschaft für deutsche Sprache auf den Plan rufen müsste. Vielmehr sollte sich die gesellschaftsrechtliche Szene für den Vorgang interessieren. Nachdem im Mittelstand die britische Private Company Limited by Shares der deutschen GmbH Konkurrenz macht, entdeckt erstmals ein deutsches börsenreifes Unternehmen die Public Company Limited by Shares.
Keine Kommentare ·Die Bundesregierung hat auf eine “kleine” Anfrage der FDP-Fraktion mit insgesamt 36 Fragen (Drucksache 16⁄134 vom 01.12.2005) zu “Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland” am 16.12.2005 beantwortet (Drucksache 16⁄283 vom 16.12.2005).
Neben einigem Zahlenmaterial, dessen Unvollständigkeit freimütig eingeräumt wird, und einer Vielzahl von mangels Kenntnis offen gelassenen Fragen finden sich in der Antwort der Bundesregierung aber auch einige konkrete “rechtliche” Erwägungen: So soll in Kürze ein Referentenentwurf zur Reform des GmbHG vorgelegt werden, in dem an einer Reduzierung des Mindeststammkapitals zur Steigerung der Attraktivität der GmbH festgehalten werden soll.
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Die Limited in Deutschland: die FDP fragt, die Bundesregierung antwortet
von Ulrich Noack (Limited, Rechtspolitik)
Interessante Lektüre über “Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland” — im Dialog mit der Bundesregierung.
In einer der kommenden Ausgaben der GmbH-Rundschau nennt Kornblum die von ihm ermittelte aktuelle Zahl (per 1.1.2005) in deutschen Handelsregistern eingetragenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung: 996 000. Die Konkurrenz der englischen Ltd. hat den Zuwachs nicht verhindert, aber wohl abgeschwächt. Verlässliche Zahlen über die (hier zu Lande als Zweigniederlassung einzutragenden) Ltd. gibt es offenbar noch nicht.