Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

CAT | Kartellrecht

§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: “Sind auf einem Markt mit gesamt­wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung Unter­neh­men markt­be­herr­schend und ist auf abseh­bare Zeit das Fort­be­ste­hen die­ser Markt­be­herr­schung zu erwar­ten, obwohl Wett­be­werb tech­nisch und wirt­schaft­lich mög­lich ist, kann das Bun­des­kar­tell­amt auf der Grund­lage einer aktu­el­len Unter­su­chung des betrof­fe­nen Wirt­schafts­zweigs anord­nen, dass ein markt­be­herr­schen­des Unter­neh­men Teile sei­nes Ver­mö­gens ver­äu­ßern … muss, wenn dies eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung der Wett­be­werbs­be­din­gun­gen erwar­ten lässt und ver­hält­nis­mä­ßig ist.” — Über die­ses Vor­ha­ben einer “Ent­flech­tung von Groß­kon­zer­nen” fin­det am 8.2.2010 in Düs­sel­dorf das nächste Forum Unter­neh­mens­recht statt. Es refe­rie­ren Dr. Armin Jung­bluth, Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie, Lei­ter des Refe­rats Wettbewerbs-​, Regu­lie­rungs– und Pri­va­ti­sie­rungs­po­li­tik und Chris­tian Ewald, Bun­des­kar­tell­amt, Lei­ter des Refe­rats für Ökono­mi­sche Grund­satz­fra­gen. Mode­riert wird die Ver­an­stal­tung von Prof. Dr. Jus­tus Hau­cap (DICE) sowie Prof. Dr. Chris­tian Kerst­ing (IUR).

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Feb/06

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Micro­soft gegen die EU

Die ewi­gen kar­tell­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zwi­schen Micro­soft und der EU dau­ern an. Obwohl Micro­soft von der Komis­sion zur u.a. Frei­gabe diver­ser tech­ni­scher Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­pflich­tet wurde, hat das Unter­neh­men nach Ansicht der euro­päi­schen Behörde nicht genug unternommen.

Ande­rer Ansicht aber immer noch das Soft­ware­un­ter­neh­men aus Red­mond. In einer Pres­se­mit­tei­lung recht­fer­tigt sich der Kon­zern nun und behaup­tet, dass er seine Pflich­ten erfüllt habe. Micro­soft macht gel­tend, dass recht­li­ches Gehör ver­wehrt wurde und die Komis­sion offen­sicht­li­che Tat­sa­chen zu Las­ten des Unter­neh­mens igno­riere, nur um ein täg­li­ches “Rekord-​Bußgeld” ver­hän­gen zu kön­nen.

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