CAT | Konzernrecht
Der EuGH lässt Muttergesellschaften auch für die Kartellrechtsverstöße ihrer Tochterunternehmen haften (Akzo Nobel C-97/08). Hierzu hat Christian Kersting einen Beitrag verfasst, der im Herbst in der Zeitschrift “Der Konzern” erscheinen wird. Eine digitale Version ist vorab im SSRN (Social Science Research Network) als PDF erhältlich (englischsprachige Zusammenfassung, deutscher Text).
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Kommt ein Konzerninsolvenzrecht?
von Ulrich Noack (Allgemeines, Insolvenzrecht, Konzernrecht)
Die Financial Times Deutschland hat vorige Woche eine Konferenz Restrukturierung 2008 veranstaltet. Dort hat Ministerialrat Dr. Klaus Wimmer (BMJ) eine Änderung des Insolvenzrechts für Konzerne angekündigt, angeregt u.a. durch den PIN-Fall (Holding in Luxemburg, aber Insolvenzeröffnung in Köln, 110 Tochtergesellschaften in Deutschland).
Die FTD (Printausgabe v. 21.4., S. 19) berichtet: “Vereinfacht gesagt haben die Beteiligten dafür gesorgt, dass der Fall von Luxemburg nach Deutschland geholt wird, obwohl nach europäischer Insolvenzordnung Luxemburg der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (Center of Main Interest, Comi) des Unternehmens sein müsste. … Normalerweise wären für deren Insolvenzverfahren <Tochtergesellschaften> jeweils die örtlichen Gerichte und Verwalter zuständig. Eine Änderung des Insolvenzrechts solle den einheitlichen Konzerngerichtsstand zumindest als Option vorsehen, sagte Wimmer. Ein einheitlicher Verwalter wäre ebenfalls wünschenswert.”
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Keine Konzernhaftung des Staates wegen UMTS-Lizenzerwerb durch die Deutsche Telekom AG
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Konzernrecht)