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Die von Joost, Oetker und Paschke herausgegebene Festschrift enthält Beiträge zum allgemeinen Privatrecht, zum Arbeitsrecht, zum Kartell– und Energierecht, eine interessante Abteilung “varia” und die folgenden Abhandlungen aus dem Gesellschafts– und Kapitalmarktrecht (Inhaltsverzeichnis):
- Jan Busche Zur Rechtsnatur und Auslegung von Beschlüssen <einsortiert unter “Privatrecht”>
- Helmut Grothe Skizzen zur fehlerhaften Gesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften
- Mathias Habersack Zur sachlichen Reichweite des Rechtsverlusts gemäß § 28 S. 1 WpHG
- Martin Henssler Die Bestellung eines Arbeitsdirektors nach § 33 MitbestG in der mitbestimmten konzernverbundenen GmbH
- Joachim Jickeli Die Überprüfung von Vorstandsbezügen auf ihre Angemessenheit
Der bekannte “Rechtsanwalt, Konkursverwalter, Vergleichsverwalter, Liquidator und Insolvenzverwalter” und “Kurpfälzer Frohnatur” (Vorwort) wurde mit einer Festschrift zum 80. Geburtstag geehrt. Die Rubrik “Gesellschaftsrecht&Insolvenz” enthält die folgenden Beiträge:
- Werner F. Ebke, Die Offenlegung des Prüfungsberichts des gesetzlichen Abschlussprüfers in der Insolvenz des geprüften Unternehmens
- Gero Fischer, Die Berechnung des für eine Gebrauchsüberlassung nach § 135 Abs. 3 InsO zu zahlenden Ausgleichs
- Alfred Hagebusch/Christian Knittel, Das Spannungsfeld zwischen existenzvernichtendem Eingriff und berechtigter Geltendmachung von Gesellschafterforderungen im GmbH-Konzern
- Peter Hommelhoff/Rainer Freudenberg, Die Unternehmenskrise im SPE-Konzern
Im September 2009 verstarb im Alter von 53 Jahren der Rechtsanwalt Dr. Martin Winter. Freunde haben zu seinem Gedächtnis einen Band mit Aufsätzen zu gesellschaftsrechtlichen Themen verfasst, der jetzt im Otto-Schmidt-Verlag erschienen ist. Wolfgang Zöllner würdigt das wissenschaftliche Werk Martin Winters.
1 Kommentar ·Am vorigen Samstag feierlich im Ettlinger “Erbprinz” übergeben, jetzt im Buchhandel erhältlich: die Festschrift für Prof. Dr. Wulf Goette, verfasst von ca. 50 Autoren – alles Pflichtlektüre für Gesellschaftsrechtler (Inhaltsverzeichnis). — Aus dem Vorwort (“Zueignung”) der Herausgeber Habersack und Hommelhoff:
“Am 16. Mai 1946 in Lübeck als Kind eines Arztehepaares geboren und am Rand des Münsterlandes aufgewachsen, schlug Wulf Goette nach dem Wehrdienst bei der Panzertruppe die Laufbahn eines Juristen ein, studierte an der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität Bonn und begann nach erfolgreich abgeschlossenem Referendariat als Richter am Landgericht Bonn seine juristische Karriere. Sie führte ihn über das nordrhein-westfälische Justizministerium an das Oberlandesgericht Köln.
Keine Kommentare ·Das Institut für Unternehmensrecht-Rechnungslegungsrecht-Steuerrecht (IUR) an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf veranstaltet am 13.5.2011 ein Gedächtnissymposion für Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten Peter Claussen, der im vergangenen Juni verstarb und am Tag des Symposions 84 Jahre alt geworden wäre. Ort und Zeit: Industrieclub Düsseldorf (Elberfelder Str.6), 14.30 Uhr.
Vorgesehen sind folgende Beiträge:
- RA Dr. Norbert Bröcker (Düsseldorf): Selbstbindung mit Anfechtungsrisiko – Was sind die richtigen Sanktionsmechanismen für den Deutschen Corporate Governance Kodex?
- Prof. Dr. Jens Ekkenga (Gießen): Bilanzkosmetik und window dressing im Zeichen der Finanzkrise
- Kurt von Storch (Köln): Inflation durch Vertrauensdeflation
Keine Kommentare ·Dem Bonner Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke ist eine von Herlinghaus/Hirte/Hüttemann/Heidel herausgegebene Festschrift gewidmet. Das Werk umfasst Beiträge zum Europa-, Zivil– Steuer-, Bilanz-, Handels– und Gesellschaftsrecht (Inhaltsverzeichnis). Die gesellschaftsrechtlichen Abhandlungen:
- § 311 Abs. 2 AktG – wider die vollständige Entwertung einer gut gemeinten Norm – Thomas Heidel
- Zur Problematik des Teilgewinnabführungsvertrages – Hartwig Henze
- Anmerkungen zur Neuordnung des Freigabeverfahrens durch das ARUG – Heribert Hirte
- Von räuberischen Aktionären, Trittbrettfahrern, Windhundrennen und Stimmrechtsvertretern mit Kamikaze-Mentalität – Gerd Krämer
- Aktionärseigenschaft einer gelöschten Limited – Daniel Lochner/Stefanie Deckers
- Fehler schaffen neue Fehler — Gegen die Divergenztheorie bei §§ 5 Abs. 3, 34 GmbHG – Marcus Lutter
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Festschrift für Friedrich Graf von Westphalen zum 70. Geburtstag
von Ulrich Noack (Personen)
“Zwischen Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz” ist das Motto dieser Festschrift für den Rechtsanwalt Dr. Friedrich Graf von Westphalen (s. Vorwort), die im Schwerpunkt vertragsrechtliche und schiedsverfahrensrechtliche Themen behandelt. Sie ist Ende Juli 2010 erschienen und wäre fast meiner Notiz entgangen (danke für den Tipp). Auch und gerade für den Gesellschaftsrechtler finden sich Pretiosen (Inhaltsverzeichnis):
- Detlef Kleindiek: Die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer in der GmbH mit Aufsichtsrat
Georg Maier-Reimer: Gutgläubiger Anteilserwerb und Bedingung Gerald Spindler: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern – Grundlage und Grenzen einer analogen Anwendung von § 114 AktG Gregor Thüsing /Gerrit Forst: Abführung von Aufsichtsratsvergütung an gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen. Zur rechtlichen Bindung durch vertragliche oder mitgliedschaftliche Verpflichtung Eberhard Vetter: Zur Compliance-Verantwortung des Vorstands und zu den Compliance-Aufgaben des Aufsichtsrats Harm Peter Westermann: Insolvenzrechtliche Haftung der Vorstände von Idealvereinen.
Heute feiert der elder statesman des europäischen und deutschen Gesellschaftsrechts seinen 80. Geburtstag: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter. Die Rechts– und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn veranstaltet zu seinen Ehren zurzeit ein wissenschaftliches Symposion. S. den Gastbeitrag von Hommelhoff in “Der Betrieb” (Nr. 49, 2010): “Aus der Stille seiner Studierstube ist Marcus Lutter immer wieder herausgetreten …”.
Alle Beiträge in dieser Festschrift zu Ehren von RA Dr. Maier-Reimer, LL.M. (Harvard) sind für den am Unternehmensrecht Interessierten “einschlägig” – nicht nur Dauerbrenner wie “Die gemischte Sacheinlage zwischen Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung” (Priester), sondern etwa auch “Die Vertreibung aus dem Paradies aus heutiger juristischer und religionswissenschaftlicher Sicht und ihre Chance” (Peltzer).
2 Kommentare ·Nach einem Bericht der FAZ v. 8.11. (S. 19) wird RiBGH Dr. Alfred Bergmann den Vorsitz des hauptsächlich für das Gesellschaftsrecht zuständigen Senats übernehmen, nachdem Ende September Prof. Dr. Goette in den Vorruhestand getreten ist. Bergmann (Jahrgang 1953) studierte in Bochum und Marburg, promovierte dort 1982, war bis 1987 Hochschulassistent, danach Rechtsanwalt, ab 2000 Rechtsanwalt beim BGH, seit 2002 Richter am BGH, dort seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats.
Ferner wurde der bisherige Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Thomas Sunder zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem II. Zivilsenat zugewiesen.
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