Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

CAT | Vertragsrecht

von Dr. Dirk Zetz­sche, LL.M. (Toronto)

Der Con­ti­nen­tal /​Schaeffler-​Fall erregt die Gemü­ter. Juris­tisch stellt sich die Frage, wie es mög­lich war, dass ein Bie­ter uner­kannt und ohne vor­he­rige Mit­tei­lung der Con­ti­nen­tal AG offen­ba­ren kann, dass man sich ca. 36% der Aktien gesi­chert habe. Sofort wur­den neue Gesetze gefor­dert. In Faz​.net war zu lesen, die Schaeffler-​Gruppe habe mit ver­schie­de­nen Ban­ken jeweils unter­halb der Mel­de­schwelle Equity Swaps abge­schlos­sen. Equity Swaps, in der Ter­mi­no­lo­gie der Finanz­markt­richt­li­nie (MiFiD) sog. Finan­zi­elle Dif­fe­renz­kon­trakte, sol­len nach der von Schaeff­ler in Anspruch genom­me­nen Auf­fas­sung nicht mel­de­pflich­tig sein.

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Heute wird auf der Tagung der deut­schen Zivil­rechts­leh­rer­ver­ei­ni­gung über das ambi­tio­nierte Pro­jekt eines Euro­päi­schen Ver­trags­rechts vor­ge­tra­gen und dis­ku­tiert (Tagungs­pro­gramm). Doch erreicht die­ses Vor­ha­ben über­haupt die Rechts­wirk­lich­keit der Unter­neh­men? Die Beob­ach­tung von Merkt in der neuen Aus­gabe der ZHR (Nr. 4, 2007, S. 490 ff) geht dahin, dass Ver­träge zwi­schen Unter­neh­men zuneh­mend der anglo­ame­ri­ka­ni­schen Rechts­pra­xis fol­gen. Von Kon­kur­renz zwi­schen Euro­päi­schem Ver­trags­recht und anglo­ame­ri­ka­ni­scher Ver­trags­pra­xis könne kaum die Rede sein (da unter­schied­li­che Adres­sa­ten) und auch eine Kon­ver­genz lasse sich nicht fest­stel­len. So bleibe die Koexis­tenz, wobei das inter­na­tio­nale Unter­neh­mens­recht von “pri­va­ti­sier­ter” anglo­ame­ri­ka­ni­scher Ver­trags­pra­xis geprägt werde, wäh­rend bei den “klein­di­men­sio­na­len Aus­tausch­ver­trä­gen” das auf Ver­brau­cher­schutz hin ori­en­tierte Euro­päi­sche Ver­trags­recht sei­nen Platz habe. “Aus Sicht der Pra­xis der Ver­träge zwi­schen Unter­neh­men wird man daher die Frage nach der Not­wen­dig­keit … eines Euro­päi­schen Ver­trags­rechts rela­tiv gelas­sen dahin beant­wor­ten, dass ein sol­ches Euro­päi­sches Ver­trags­recht … wohl nicht scha­det, aber auch nicht viel nützt.”

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