Festschrift für Günther H. Roth zum 70. Geburtstag

Das Inhalts­ver­zeich­nis ver­spricht eine inter­es­sante Lek­türe zum euro­päi­schen, deut­schen und öster­rei­chi­schen Unter­neh­mens­recht. Lese­tipp: Bach­mann, Abschaf­fung der Haupt­ver­samm­lung?, S. 37 (s. auch hier). Über den Jubi­lar sagt das Vorwort: 

(…) Am Anfang der wis­sen­schaft­li­chen Lauf­bahn von Gün­ter H. Roth stand bemer­kens­wer­ter­weise ande­res, näm­lich Publi­ka­tio­nen zum Ver­fah­rens­recht ent­spre­chend sei­ner Assis­ten­ten­stelle am Insti­tut für deut­sches und aus­län­di­sches Pro­zess­recht bei sei­nem Leh­rer Walt­her J. Hab­scheid. Her­aus­ra­gend in die­ser Zeit ist die viel­be­ach­tete Dis­ser­ta­ti­ons­schrift zum Vor­be­halt des Ordre public” (1967). Bald danach hat Gün­ter H. Roth sei­nen Weg zum pri­va­ten Wirt­schafts­recht ein­ge­schla­gen. 1971 erschien die Habi­li­ta­ti­ons­schrift Das Treu­hand­mo­dell des Invest­ment­rechts – eine Alter­na­tive zur Akti­en­ge­sell­schaft?”. For­schungs­auf­ent­halte in Har­vard und Ber­ke­ley haben darin ihre Früchte getra­gen. Mit die­sem Buch und in der Folge mit dem Ruf auf die o. Pro­fes­sur für Pri­vat­recht und Rechts­so­zio­lo­gie der Uni­ver­si­tät Ham­burg wur­den zwei wei­tere Ent­wick­lun­gen dau­er­haft gefes­tigt, die Gün­ter H. Roth sei­ner Aus­bil­dung und offen­bar auch sei­nem Natu­rell nach schon mit sich trug: Die dop­pelte Ver­zah­nung des Unter­neh­mens­rechts, sowohl mit dem bür­ger­li­chen Recht als Prüf­stand gegen Wild­wuchs als auch mit sei­nen rechts­so­zio­lo­gi­schen, recht­stat­säch­li­chen und öko­no­mi­schen Grund­la­gen. Gün­ter H. Roth beherrschte diese Dis­zi­pli­nen schon früh und machte sie mit der nöti­gen Dis­zi­plin für das Recht brauch­bar, näm­lich immer mit der kla­ren Unter­schei­dung zwi­schen Sein” und Sol­len”.

Nach der Beru­fung an die Uni­ver­si­tät Inns­bruck ist Gün­ter H. Roth sei­ner mehr­di­men­sio­na­len Aus­rich­tung treu geblie­ben. In zahl­rei­chen Kom­men­ta­ren, Lehr­bü­chern und Auf­sät­zen wur­den wei­tere The­men­fel­der, vor allem des bür­ger­li­chen Rechts, Gesell­schafts­rechts sowie Wert­pa­pier- und Kapi­tal­markt­rechts bear­bei­tet, nun­mehr auch in erheb­li­chem Maße zum öster­rei­chi­schen Recht und mit dem­entspre­chen­dem Ein­fluss auf des­sen Recht­spre­chung und Lehre. Vom Gesell­schafts­recht aus warf er schließ­lich einen kri­ti­schen Blick auf euro­päi­sche Rechts­ent­wick­lun­gen, der sich in eini­gen Auf­se­hen erre­gen­den Schrif­ten der letz­ten Jahre nie­der­schlug. Das die­ser Fest­schrift bei­lie­gende Schrif­ten­ver­zeich­nis belegt seine Pro­duk­ti­vi­tät und Viel­sei­tig­keit, es erzählt von einer lan­gen Reise durch das Pri­vat­recht, mit zahl­rei­chen Sta­tio­nen, von denen nur wenige mehr als ein­mal auf­ge­sucht wurden. 

Die Qua­li­tät des Oeu­vres wird aber vor allem zu schät­zen wis­sen, wer im Zuge sei­ner eige­nen prak­ti­schen oder rechts­wis­sen­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lung einer der Arbei­ten von Gün­ter H. Roth begeg­net. Er fin­det, wie Walt­her J. Hab­scheid in sei­nem Bei­trag zu die­ser Fest­schrift bemerkt, einen höchst sel­te­nen Zusam­men­fall von Ana­lyse und Syn­these in Gleich­ge­wich­tung”. Den Leh­rer und För­de­rer Gün­ter H. Roth weiß zu schät­zen, wer bei ihm stu­die­ren oder unter sei­ner Füh­rung arbei­ten durfte, mit mehr als aus­rei­chend Zeit für die eigene For­schung. Und unter den Kol­le­gen von Gün­ter H. Roth sind es vor allem die Mit­glie­der der Inns­bru­cker Rechts­fa­kul­tät, die zu wür­di­gen wis­sen, dass er sechs Jahre hin­durch als Dekan für deren Inter­es­sen mit Elan, Stra­te­gie und geschick­ter Tak­tik ein­ge­tre­ten ist und spä­ter ihr ein­zig­ar­ti­ges Gemein­schafts­pro­jekt zum Euro­pa­recht ange­sto­ßen hat. (…)”

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