Neues zum II. Zivilsenat des BGH

Nach einem Bericht der FAZ v. 8.11. (S. 19) wird RiBGH Dr. Alfred Berg­mann den Vor­sitz des haupt­säch­lich für das Gesell­schafts­recht zustän­di­gen Senats über­neh­men, nach­dem Ende Sep­tem­ber Prof. Dr. Goe­tte in den Vor­ru­he­stand getre­ten ist. Berg­mann (Jahr­gang 1953) stu­dierte in Bochum und Mar­burg, pro­mo­vierte dort 1982, war bis 1987 Hoch­schul­as­sis­tent, danach Rechts­an­walt, ab 2000 Rechts­an­walt beim BGH, seit 2002 Rich­ter am BGH, dort seit 2007 stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des I. Zivilsenats. 

Fer­ner wurde der bis­he­rige Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main Tho­mas Sun­der zum Rich­ter am Bun­des­ge­richts­hof ernannt und dem II. Zivil­se­nat zugewiesen.

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