Stimmrechtsberatung wie Stimmrechtsvollmacht regulieren?

Wie soll ich mein Stimm­recht aus­üben? Das fragt sich nicht nur der Wäh­ler in der Poli­tik, son­dern auch der Aktio­när vor der Haupt­ver­samm­lung. Das Gesetz erwar­tet, dass die Ver­wal­tung Vor­schläge zur Beschluss­fas­sung” mache 124 Abs. 3 AktG). Bevoll­mäch­tigte Kre­dit­in­sti­tute haben ggf. eigene Abstim­mungs­vor­schläge” zu prä­sen­tie­ren 135 Abs. 1 S. 4 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 AktG), was aber eher die Aus­nahme ist. Wer hilft da dem Mana­ger eines Fonds, von dem erwar­tet wird, die Stimm­rechte aus den vie­len ver­schie­de­nen Aktien des Port­fo­lios sach­ge­recht wahr­zu­neh­men? Es sind seit etwa 10 Jah­ren inter­na­tio­nale Bera­tungs­un­ter­neh­men, die sich die­ser Auf­gabe wid­men. Die Tätig­keit der pro­fes­sio­nel­len Stimm­rechts­be­ra­ter ist in den Fokus der Regu­la­to­ren gera­ten (s. Grün­buch EU-Kom­mis­sion zur Cor­po­rate Gover­nance). Der Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalt­ver­eins hat sich jüngst dafür aus­ge­spro­chen, den Stimm­rechts­be­ra­ter mit einem sich geschäfts­mä­ßig erbie­ten­den Stimm­rechts­ver­tre­ter weit­ge­hend gleich­zu­stel­len (§ 135 Abs. 8 AktG). Letzt­lich mache es kei­nen Unter­schied, ob der Stimm­rechts­be­ra­ter auch die Stimm­rechts­ver­tre­tung über­nimmt oder der Kunde das Stimm­recht ent­spre­chend der Abstim­mungs­emp­feh­lung selbst aus­übt. Die Folge wäre, dass der Stimm­rechts­be­ra­ter bestimm­ten Pflich­ten in Anleh­nung an § 135 Abs. 2 AktG unter­lie­gen würde. — Das ist ein inter­es­san­ter Vor­schlag, aber er ver­kennt die inter­na­tio­nale Dimen­sion des Geschäfts. Die den Markt domi­nie­ren­den Stimm­rechtsbera­ter (man­che sagen: ein Oli­go­pol wie bei den Rating­agen­tu­ren) unter­lie­gen nicht dem deut­schem Recht. Die Emp­feh­lung an den Aktio­när, in der einen oder ande­ren Weise selbst abzu­stim­men, kann über­all auf der Welt gege­ben wer­den. Bei der Stimm­rechtsver­tre­tung sieht es anders aus, da diese in der hie­si­gen Haupt­ver­samm­lung vor sich geht und darum Anknüp­fungs­punkt für spe­zi­fi­sche Pflich­ten sein kann. 

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